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Aus- und Weiterbildungen stehen hoch im Kurs und werden teilweise finanziell unterstützt. Die für die jeweilige Situation passende Förderung ist allerdings nicht immer leicht zu finden. Diese beiden allgemeinen Datenbanken bieten eine gute Abfragemöglichkeit, welche Förderungen für dich in Frage kommen:
Zur Seite Kursförderung.at
Zur Seite Bildungsförderungen in Österreich
Darüber hinaus stehen Förderung und andere Maßnahmen durch unterschiedliche Stellen zur Verfügung bereit. Hier findest du einen thematisch gegliederten Überblick, den wir für dich zusammengestellt haben.
Wir weisen darauf hin, dass keine Gewehr für die Angaben gegeben wird.
Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 475,86 Euro (2021) während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 84 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,84 x 30 (wenn Juni) = 252 Euro).
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung.
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Die Stadt Graz fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 3.000 Euro pro Person möglich.
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
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