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Preis für die 1:1 Technik Schulung
ab 1.079,- €
ab 194€ monatliche Ratenzahlung, 6 Monate möglich
Infocall:
Abschluss:
Diplom
In den meisten Bundesländern wird zur Gewerbeanmeldung ein 1:1 und ein Volumen Technik Kurs gefordert.
In der dreiteiligen Schulung erlernst du alles, was du für den Start als Lash Stylist/in benötigst. Wir fokussieren uns auf das Grundwissen und führen dich Step by Step durch alle Themen, um dich auf das bestmögliche Wissenslevel zu bringen.
Durch die zwei Praxistage in der Kleingruppe von maximal 6 Teilnehmer:innen werden alle Griffe, Handhabungen und das Feingefühl für Perfektion und Präzision vermittelt. Anschließend arbeitest du unter Anleitung der Trainerin an Modellen.
In der Basisausbildung für die Wimpernverlängerung erlernst du, wie man die Einzeltechnik anwendet. Hierbei werden Einzelwimpern ganz präzise auf jede einzelne Naturwimper geklebt.
Jetzt nur für kurze Zeit: 3769€ statt 4069€
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Weiterbildung als Lash Stylist:in mit der Volumen Technik (3D-10D)
KLEINGRUPPENSCHULUNG
Die Ausbildung zur Lashes Volume Stylistin ist eine spezifische Weiterbildung im Bereich der Wimpernverlängerungen, die sich auf die Volumen- oder auch Russian Volume Technik konzentriert. Diese Technik ermöglicht es, mehrere ultra-dünne Wimpern auf eine natürliche Wimper anzuwenden, um einen voluminösen und glamourösen Look zu erzielen.
Voraussetzungen: absolvierte 1:1 Technik Schulung, 20 Modelle mit der 1:1 Technik
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung.
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Weitere Informationen
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
Weitere Informationen
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
Weitere Informationen
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Weitere Informationen
Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraF0) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 2.500 Euro pro Person möglich.
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
Weitere Informationen
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
Nachdem bei der Schulung der 1:1 Technik der Fachvortrag, der erste und zweite Praxistag absolviert wurde und die geforderten Fotos der Wimpernverlängerungs-Modelle von der Trainerin begutachtet und bestätigt wurden, wird ein Zertifikat ausgehändigt.
In der dreiteiligen Schulung erlernst du alles, was du für den Start als Lash Stylist/in benötigst. Wir fokussieren uns auf das Grundwissen und führen dich Step by Step durch alle Themen, um dich auf das bestmögliche Wissenslevel zu bringen.
Durch die zwei Praxistage in der Kleingruppe von maximal 6 Teilnehmer:innen werden alle Griffe, Handhabungen und das Feingefühl für Perfektion und Präzision vermittelt. Anschließend arbeitest du unter Anleitung der Trainerin an Modellen.
In der Basisausbildung für die Wimpernverlängerung erlernst du, wie man die Einzeltechnik anwendet. Hierbei werden Einzelwimpern ganz präzise auf jede einzelne Naturwimper geklebt.
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Weiterbildung als Lash Stylist:in mit der Volumen Technik (3D-10D)
KLEINGRUPPENSCHULUNG
Die Ausbildung zur Lashes Volume Stylistin ist eine spezifische Weiterbildung im Bereich der Wimpernverlängerungen, die sich auf die Volumen- oder auch Russian Volume Technik konzentriert. Diese Technik ermöglicht es, mehrere ultra-dünne Wimpern auf eine natürliche Wimper anzuwenden, um einen voluminösen und glamourösen Look zu erzielen.
Voraussetzungen: absolvierte 1:1 Technik Schulung, 20 Modelle mit der 1:1 Technik
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung.
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2000 Euro für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Weitere Informationen
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
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Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
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Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
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Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraF0) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 2.500 Euro pro Person möglich.
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
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Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ansuchen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
Nachdem bei der Schulung der 1:1 Technik der Fachvortrag, der erste und zweite Praxistag absolviert wurde und die geforderten Fotos der Wimpernverlängerungs-Modelle von der Trainerin begutachtet und bestätigt wurden, wird ein Zertifikat ausgehändigt.
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