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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
CAMBIO BEAUTYACADEMY
(ab 01.03.2022)

 


1. Gegenstand und Geltung
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im
Falle der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis für sämtliche Dienstleistungen, insbesondere für die Durchführung von Visagistik- und Make-Up-Ausbildungen („Ausbildungen“), und Warenlieferungen (gemeinsam „Leistungen“), die von:
i. Cambio Beautyacademy GmbH, FN 480399w, Schillerstraße 20-22, 4020 Linz, („CAMBIO“) erbracht werden.

1.2. CAMBIO ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu
kontrahieren und ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB
anzubieten. Vertrags-, Auftrags-, Geschäfts-, Liefer- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und
soweit deren Geltung von CAMBIO schriftlich anerkannt wurde. Ausdrückliche oder konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von
CAMBIO gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.

1.3. Diese AGB können elektronisch auf der Website von CAMBIO
https://www.cambio.academy abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und
auf einem Speichermedium gespeichert werden.

2. Leistungen
CAMBIO bietet zu den nachfolgenden Bedingungen Dienstleistungen (siehe Punkt 3.) und Waren (siehe Punkt 4.) zum Verkauf an und verkauft diese an ihre Kunden/Kundinnen und Kundinnen, insbesondere auch über ihre digitalen Dienste (zB die Website https://www.cambio.academy).

2.1. Persönliche Voraussetzungen, Eignung
Der Abschluss eines Vertrages mit CAMBIO zum Erwerb von Dienstleistungen und Waren ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen
oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist unaufgefordert unverzüglich, längstens jedoch binnen 7 (sieben) Tagen, nach Abgabe der Bestellung nachweislich eine Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertreter(s) an CAMBIO zu übermitteln, widrigenfalls CAMBIO (bei Kenntnis der Geschäftsunfähigkeit) zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt ist.

2.2. Technische Voraussetzungen für digitale Leistungen
Um digitale Dienste von CAMBIO (Online-Shop) oder von Drittanbietern (zB für den Abruf von Online-Ausbildungen benötigte Streamingdienste wie
Zoom oder MS-Teams) nutzen zu können, haben Kunden/Kundinnen die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. So
haben Kunden/Kundinnen selbst auf eigene Kosten für geeignete Hard- und Software sowie für einen geeigneten Zugang zum Internet zu sorgen und
auch die Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Kunden/Kundinnen wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von
Sicherheitsrisiken, empfohlen, ihre Software (wie Streamingdienste und Internetbrowser) auf dem aktuellen Stand zu halten und vor Beginn von OnlineVeranstaltungen die technische Zugangsmöglichkeit zu prüfen. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards in Zukunft verändern, so haben sich
die Kunden/Kundinnen diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen. CAMBIO ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und
Funktionalität ihrer eigenen digitalen Dienste (Online-Shop) zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. CAMBIO schuldet
aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ihrer digitalen Dienste.

2.3. Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss
Angebote von CAMBIO sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an die Kunden/Kundinnen darstellen, ihrerseits ein Angebot an CAMBIO zu legen („Anmeldung“ zu Ausbildungen oder „Bestellung“ von Waren). Anmeldungen und Bestellungen von Kunden/Kundinnen sind
rechtsverbindlich und werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich (durch Ausfüllen eines physischen Formulars in der CAMBIO-Filiale) oder elektronisch (durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Formulars über die Website https://www.cambio.academy oder per E-Mail) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (auf der Website durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen, und zwar – bei begrenzter Teilnehmerzahl – in der Reihenfolge ihres Einlangens bei CAMBIO. Die aktuellen Preise, Termine und etwaige sonstige Daten (zB Anmeldeschlussdaten) sind der Website https://www.cambio.academy zu entnehmen. CAMBIO behält sich vor, auch verspätete Anmeldungen (nach Anmeldeschluss) noch anzunehmen.
Rechtsgeschäfte (Verträge) kommen erst mit schriftlicher oder elektronischer Annahme der kundenseitigen Anmeldung oder Bestellung durch CAMBIO
(„Anmelde- oder Bestellbestätigung“) zustande. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher das elektronische Angebot des Kunden/Kundinnen nochmals angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang desselben bei CAMBIO und stellt noch keine Annahme von CAMBIO dar. Rechtsgeschäfte (Verträge) werden mit jener CAMBIOGesellschaft (siehe Punkt 1.1.) abgeschlossen, der gegenüber das Angebot des Kunden/Kundinnen gelegt wurde und welche dieses Angebot angenommen hat.


3. Dienstleistungen (Ausbildungen)

3.1. Voraussetzungen für Ausbildungen
Voraussetzung für Ausbildungen von CAMBIO ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Im Übrigen gilt Punkt 2.1. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Es erfolgt keine Eignungsprüfung. Für die Beurteilung der (persönlichen) Eignung sind die Kunden/Kundinnen selbst verantwortlich.

3.2. Allgemeines zu Ausbildungen
Ausbildungen bestehen aus einzelnen Ausbildungsveranstaltungen. Inhalt und Ziele sowie die Dauer von Ausbildungen werden in der Ausbildungsbeschreibung oder zu Beginn einer Ausbildung bekannt gegeben. Eine Ausbildung dient ausschließlich der persönlichen Wissensvermittlung; eine Vertretung von Kunden/Kundinnen durch andere Personen im Rahmen von Ausbildungen oder einzelnen Ausbildungsveranstaltungen ist daher nicht zulässig. Sofern in der Ausbildungs- oder Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, bestehen Veranstaltungstage aus acht Arbeitseinheiten zu jeweils 50 Minuten. Aufgrund der langfristigen Planung kann es sowohl bei Ausbildungen als auch bei einzelnen Ausbildungsveranstaltungen zu organisatorisch bedingten Änderungen kommen. CAMBIO behält sich daher das Recht vor, Ausbildungen und Ausbildungsveranstaltungen aus wichtigen und sachlichen Gründen auch kurzfristig zu ändern, abzusagen, zu verschieben oder Präsenz-Ausbildungen oder Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen (siehe Punkt 3.2.1.) virtuell als Online-Veranstaltung (siehe Punkt 3.2.2.) abzuhalten Wichtige, sachliche Gründe sind insbesondere Verhinderung von Ausbildnern und Vortragenden, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes, ergangene Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen, Nichterreichen bzw Herabsinken der Mindest-Teilnehmerzahl und unvorhergesehene Ereignisse
(wie Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt). Änderungen, Absagen, Verschiebungen oder die beabsichtigte virtuelle Abhaltung werden den Kunden/Kundinnen ehestmöglich nach Bekanntwerden per E-Mail mitgeteilt. Bei Absagen besteht kein Anspruch auf Durchführung, es erfolgt jedoch eine Rückerstattung des auf die abgesagte Ausbildung bzw. Ausbildungsveranstaltung entfallenden bezahlten Preises. Bei Verschiebungen erfolgt eine kostenfreie Verlegung auf einen neuen Termin. Im Falle einer Verschiebung oder einer virtuellen Abhaltung haben die Kunden/Kundinnen das Recht, binnen 5 (fünf) Tagen ab Zugang der Information vom Vertrag zurückzutreten; auch in diesem Fall wird nur der auf die konkret betroffene Ausbildung bzw Ausbildungsveranstaltung entfallende bezahlte Preis (aliquot) refundiert. Ein Ersatz kundenseitiger Aufwendungen (zB Verdienstentgang, Reise- oder Nächtigungskosten) ist ausgeschlossen. Die Kommunikation zwischen CAMBIO und den Kunden/Kundinnen im Rahmen von Ausbildungen (zB Information über Änderungen, Absagen oder Verschiebungen) erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege via E-Mail oder – sofern die Kunden/Kundinnen einwilligen – auch über andere elektronische Dienste. CAMBIO behält sich vor, Kunden/Kundinnen bei Vorliegen wichtiger Gründe (wie zB bei ungebührlichem Verhalten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung), von einzelnen Ausbildungsveranstaltungen auszuschließen und ganz oder teilweise vom Vertrag über eine Ausbildung zurückzutreten und Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen. 

3.2.1. Präsenz-Ausbildungen und Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen
Ausbildungen und Ausbildungsveranstaltungen, die nicht über elektronische Medien abgehalten werden („Präsenz-Ausbildungen“ bzw „Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen“), sind begrenzt mit der Verfügbarkeit der zur Verfügung stehenden Plätze, welche, sofern es CAMBIO möglich ist, bereits vorab in der Ausbildungs- oder Veranstaltungsbeschreibung gesondert angegeben werden. Im Falle einer nachträglich gebotenen Reduktion der zur Verfügung stehenden Plätze (etwa durch gesetzliche oder behördliche Restriktionen oder durch Einschränkungen des Veranstaltungsortes) ist CAMBIO berechtigt, entweder von bereits zustande gekommenen Verträgen mit den das verfügbare Ausmaß übersteigenden, zuletzt angemeldeten Kunden/Kundinnen mit sofortiger Wirkung entschädigungslos zurückzutreten (wobei der hierfür bezahlte Preis den betroffenen Kunden/Kundinnen in diesem Fall refundiert wird) oder – sofern möglich – den betroffenen Kunden/Kundinnen eine virtuelle Teilnahme anzubieten. Sofern dies abgelehnt wird, hat CAMBIO das vorgenannte Rücktrittsrecht gegen Rückzahlung des bereits bezahlten Preises. Eine Teilnahme an Präsenz-Ausbildungen oder Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen ist nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen gestattet. Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Anordnungen sowie die jeweils geltende Hausordnung des Veranstaltungsortes, welche dort jeweils ausgehängt oder digital zur Verfügung steht, einzuhalten.

3.2.2. Online-Ausbildungen und Online-Ausbildungsveranstaltungen
Um Ausbildungen und Ausbildungsveranstaltungen, die über elektronische Medien (virtuell) abgehalten werden („Online-Ausbildungen“ bzw „OnlineAusbildungsveranstaltungen“), absolvieren zu können, müssen kundenseitig die technischen Voraussetzungen gemäß Punkt 2.2. erfüllt sein. CAMBIO
bietet nur die Durchführung von Online-Ausbildungen an. Die digitalen Dienste, über welche die Online-Ausbildungen durchgeführt werden (zB
Streamingdienste wie Zoom oder MS-Teams), werden zwar den Kunden/Kundinnen von CAMBIO (etwa durch Übermittlung von Zugangs-Links auf die digitalen Dienste von Drittanbietern) zugänglich gemacht, aber nicht von CAMBIO bereitgestellt. Die Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, selbst (durch Vertragsabschlüsse mit Drittanbietern) dafür zu sorgen, dass sie die entsprechenden digitalen Dienste nutzen und damit die Online-Ausbildungen von CAMBIO abrufen können.

3.3. Stornierung
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechten (siehe Anlage) besteht kein Stornierungsrecht der Kunden/Kundinnen. Kann eine Ausbildung infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses (wie zB plötzliche Erkrankung oder Unfall) nicht mehr absolviert oder fortgesetzt werden, wird bei Vorlage geeigneter Nachweise (zB einer ärztlichen Bestätigung) der Preis für die Ausbildung unter Abzug eines angemessenen Betrages, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung des Kunden/Kundinnen samt Nachweis bei CAMBIO von CAMBIO bereits erbrachten Leistungen (einschließlich getätigter frustrierter Aufwendungen) im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht, rückerstattet. Die Mitteilung des Kunden/Kundinnen bedarf zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Textform (zB Brief oder E-Mail).

3.4. Bestätigungen

3.4.1. Teilnahmebestätigung
Bestätigungen über die erfolgreiche Absolvierung einer Ausbildung („Teilnahmebestätigungen“) werden kostenlos ausgestellt. Bestätigungen über
die Teilnahme an einzelnen Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen einer Ausbildung werden nicht ausgestellt. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, nachdem der hierfür in der Ausbildungsbeschreibung oder bei Ausbildungsbeginn definierte Prozentsatz (in der Regel
80 %) der festgelegten Veranstaltungsstunden besucht wurde und die Teilnahmegebühr einschließlich der sonstigen Kosten zur Gänze bezahlt worden
ist.

3.4.2. Prüfungen, Diplome
Ausbildungen schließen mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Zu Prüfungen werden nur Teilnehmer zugelassen, die mindestens
80 % der Ausbildungsveranstaltungen besucht haben. Über die Zulassung entscheidet CAMBIO. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht
ausgehändigt. Über positiv abgelegte Prüfungen wird ein Diplom in deutscher Sprache ausgestellt. Negative Prüfungen können beliebig oft, aber nur
zu den nächstmöglichen freien Terminen wiederholt werden, wobei für die Wiederholung je einer (theoretischen oder praktischen) Prüfung zur Abdeckung des bei CAMBIO entstehenden Aufwandes eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 350,00 (inkl USt) jeweils vor Prüfungsantritt zu bezahlen ist. Die
Ausbildungen orientieren sich an den Standards der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Mit Erlangung des Diploms ist – vorbehaltlich der Erfüllung
weiterer gesetzlich vorgeschriebener und behördlicher festgelegter Voraussetzungen – ein erfolgreicher Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung (Befähigungsnachweis) für eine Gewerbeanmeldung möglich. Die Erteilung bzw Ausstellung von Befähigungsnachweisen und Gewerbeberechtigungen obliegt ausschließlich den Behörden nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und wird dafür seitens CAMBIO keinerlei (Erfolgs-)Verbindlichkeit übernommen

 3.4.3. Duplikate
Die neuerliche Ausstellung von Bestätigungen (Duplikat) kann aus organisatorischen Gründen im Falle von Teilnahmebestätigungen längstens bis 3
(drei) Jahre, im Falle von Zeugnissen bis längstens 7 (sieben) Jahre nach Veranstaltungsende erfolgen. Die Duplikatsgebühr beträgt EUR 30,00 (inkl. USt).


4. Warenlieferungen

4.1. Allgemeines
Warenangebote von CAMBIO sind stets begrenzt mit ihrer Verfügbarkeit. Die Auslieferung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde – erst nach Einlangen des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto von CAMBIO. Teillieferungen sind zulässig. Versendungen erfolgen nur unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Beförderungsdienstleister (zB der Österreichischen Post AG). Die Gefahr geht in diesem Fall bereits mit der Auslieferung an den Beförderer auf den Kunden/Kundinnen über. Sind die bestellten Produkte vorübergehend nicht verfügbar, teilt CAMBIO dies den Kunden/Kundinnen unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als drei Wochen (aus welchen Gründen auch immer) haben sowohl die v als auch CAMBIO das Recht, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Bei kundenseitigem Annahmeverzug hat CAMBIO das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Waren nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass CAMBIO von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist CAMBIO unbeschadet weiterer (insbesondere Ersatz-)Ansprüche zur Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes für die damit verbundenen Aufwendungen und Kosten iHv 10 % des Rechnungsbetrages gegen den Kunden/Kundinnen berechtigt.

4.2. Eigentumsvorbehalt
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten (auch aus anderen Rechtsgeschäften mit CAMBIO) durch den Kunden/Kundinnen im Eigentum von CAMBIO. Im Falle des Zahlungsverzuges ist CAMBIO berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch CAMBIO liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser von CAMBIO nicht ausdrücklich erklärt wird.


5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug



5.1. Preisangaben von CAMBIO an Verbraucher verstehen sich in Euro (EUR) brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5.1.1. Preisangaben für Ausbildungen umfassen, sofern in der Ausbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, nur das von den
Kunden/Kundinnen an CAMBIO zu entrichtende Entgelt für die Durchführung der Ausbildung („Teilnahmegebühr“), nicht aber auch An- und Abreise-
, Unterkunfts-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Versicherungs- und sonstige Kosten, Kosten für Übungsmaterialien und -utensilien sowie (Prüfungs-)Gebühren der Kunden/Kundinnen. Diese Kosten und Gebühren haben die Kunden/Kundinnen (zusätzlich zur Teilnahmegebühr) selbst zu tragen. Sofern in der Ausbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, sind in der Teilnahmegebühr jedoch Ausbildungsunterlagen im üblichen
Umfang (zB Skripten, Arbeits-, Kurs- und Seminarunterlagen) enthalten.

5.1.2. Preisangaben für Waren umfassen, sofern in der Warenbeschreibung nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, nur den Preis für die Ware selbst
(Produktpreis), nicht aber auch Verpackungs-, Liefer-, Transport(versicherungs)- und Versandkosten. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden/Kundinnen auf dessen Rechnung abgeschlossen.

5.2. Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von CAMBIO schulden CAMBIO die solidarische Leistungserbringung.

5.3. CAMBIO ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die in der Anmeldung bzw Bestellung angegebene E-Mail-Adresse berechtigt.

5.4. Rechnungen von CAMBIO sind unverzüglich nach Zustellung an die kundenseitig angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse spesen- und abzugsfrei zur
Zahlung fällig. Die Zahlung hat entweder durch einlangende Überweisung auf das in der Bestell- oder Auftragsbestätigung angeführte Konto von
CAMBIO oder in bar in einer CAMBIO-Filiale zu erfolgen. Teilzahlungen werden nur akzeptiert, wenn diese in der Bestellung bzw Anmeldung oder vor
Beginn einer Veranstaltung bzw Absendung einer Ware vereinbart werden.

5.5. Bei kundenseitigem Zahlungsverzug ist CAMBIO berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen von CAMBIO den betreffenden
Kunden/Kundinnen die Teilnahme an Ausbildungen oder Ausbildungsveranstaltungen zu verweigern oder diese hiervon auszuschließen und gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 918 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten bzw Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen.
Das Recht von CAMBIO zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen bleibt unberührt.

5.6. CAMBIO ist zur Zession von Kundenforderungen berechtigt. In diesem Fall wird die Zession den Kunden/Kundinnen gegenüber angezeigt. Die betroffenen Kunden/Kundinnen sind dann berechtigt und verpflichtet, an das jeweils benannte Factoring-Unternehmen (zB Klarna) zu bezahlen.


6. Immaterialgüterrechte, Lichtbilder und Videos

6.1. Sämtliche von CAMBIO oder den ihr zurechenbaren Personen verfassten physischen oder elektronischen Unterlagen und Inhalte (zB Ausbildungsunterlagen wie Skripten, Arbeits-, Kurs- und Seminarunterlagen, aber auch Grafiken, Skizzen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen) verbleiben im geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) urheberrechtlich geschützt sind – im Urheberrecht von CAMBIO bzw der ihr zurechenbaren Personen. Kunden/Kundinnen ist ausschließlich die unveränderliche, persönliche und private Nutzung derselben gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine gewerbliche bzw kommerzielle Nutzung und Verwertung, Veränderung (zB Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung), Vervielfältigung, Verarbeitung oder eine Verbreitung, Weitergabe bzw Offenlegung an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen nachweislichen Zustimmung von CAMBIO.

6.2. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von CAMBIO während einer Veranstaltung keine Lichtbild-,
Ton- oder Videoaufzeichnungen (insbesondere von Ausbildungsunterlagen oder von Personen) gemacht werden.


7. Haftung



7.1. CAMBIO sowie ihre Organe und die ihr zurechenbaren Personen haften für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung von CAMBIO sowie der vorangeführten Personen für Schäden ist daher – mit Ausnahme von Schäden an Personen – bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.2. Kunden/Kundinnen haben vor einer Hautbehandlung oder Make-Up-Anwendung CAMBIO auf allfällige Allergien oder Unverträglichkeiten hinzuweisen.
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstande, insbesondere von Arbeits- und Übungsmaterialien bzw -utensilien sowie von Ausbildungsunterlagen wird keine Haftung übernommen. Auch für Angaben in Unterlagen und Inhalte (zB in Ausbildungsunterlagen) und für die im Rahmen
von Ausbildungen erworbenen Kenntnisse sowie für die Nutzbarkeit und Nutzung derselben wird seitens CAMBIO keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei CAMBIO erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (zB Make-Up-Techniken) können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber CAMBIO abgeleitet und geltend gemacht werden.

7.3. Digitale Dienste (insbesondere Streamingdienste wie Zoom, MS-Teams oÄ) und digitale Inhalte von Drittanbietern sind dem Einfluss von CAMBIO vollständig entzogen. CAMBIO führt auch keine Kontrollen solcher externer digitaler Dienste und Inhalte durch und ist dazu gegenüber den Kunden/Kundinnen auch nicht verpflichtet. CAMBIO übernimmt daher für den Betrieb, die
Nutzung und die Nutzbarkeit externer digitaler Dienste und Inhalte auch keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Nutzung digitaler Dienste aufgrund technischer Schwierigkeiten, deren Ursache in der Sphäre von Drittanbietern oder von Kunden/Kundinnen liegt, nicht möglich ist oder aufgrund von Verbindungsproblemen unterbrochen wird.

7.4. Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von CAMBIO haften CAMBIO für die Erfüllung und Einhaltung der ihnen obliegenden Leistungen und Pflichten sowie für allfällige Schäden zur ungeteilten Hand (solidarisch).


8. Sonstige Bestimmungen

8.1. Aufrechnungsverbot
Gegen den Anspruch von CAMBIO auf Bezahlung von Preisen und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen.
Bei Verbrauchergeschäften können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit von CAMBIO sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Kunden/Kundinnen stehen, gerichtlich festgestellt oder von CAMBIO anerkannt worden sind.

8.2. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthalten die Datenschutzinformationen von CAMBIO, elektronisch abrufbar unter https://www.cambio.academy.

8.3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz jener CAMBIO-Gesellschaft, welche den Vertrag mit dem Kunden/Kundinnen abgeschlossen hat (siehe Punkt 1.1.).

8.4. Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden/Kundinnen haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat CAMBIO Kunden/Kundinnen, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. CAMBIO erklärt, dass sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

8.5. Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem materiellem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes). Bei Kunden/Kundinnen als Verbraucher darf diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass den Verbrauchern der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von CAMBIO in 4020 Linz vereinbart. Bei Kunden/Kundinnen als Verbraucher gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, soweit nicht zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen vorgehen.

8.6. Anlagen
Anlagen zu diesen AGB gelten als integrierende Bestandteile derselben.

ANLAGE
Belehrung über Rücktritts- und Widerrufsrechte bei Verbrauchergeschäften in Österreich

1. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

1.1. Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

1.2. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit
der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss bzw Warenlieferung zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

1.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
– wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
– wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
– bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt,
– bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen, oder
– bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

1.4. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

2. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

2.1. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG weiters zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Maßgebliche Umstände sind:
– die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
– die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
– die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
– die Aussicht auf einen Kredit.

2.2. Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehend angeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat.
Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

2.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn:
– er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
– der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, oder
– der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages
bereit erklärt.

3. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

3.1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt:
1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:
a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,
3. bei einem Vertrag, der die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten im Sinne der Definition des § 3 Z 6 FAGG zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.2. Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht

Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene
Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den
Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

3.3. Ausübung des Rücktrittsrechtes
Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden/Kundinnen, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auch auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.

3.4. Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

3.5. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Kaufvertrag
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware
gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmen die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der
Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs 2 FAGG dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.6. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.9.) erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet.
Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG nicht nachgekommen ist. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Punktes angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.7. Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den §§ 15 und 16 FAGG (entsprechend den Punkten 3.5. und 3.6.) angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden. 3.8. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
1. Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.8.) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
6. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Lieferung begonnen hat.

3.9. Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.

ANLAGE
Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung
Verbraucher können zur Ausübung ihres Rücktrittsrechtes nachstehendes Formular
verwenden:
…………………………………………………………………….. ” …………………………………………………………………..
An:
[CAMBIO Beautyacademy GmbH]
[Anschrift]
[Postleitzahl]
(Vorab) Per E-Mail: office@cambio.academy [empfohlen: mit Sende- und Lesebestätigung]
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit trete(n) ich(wir)
Name(n) und Adresse(n): _____________________________________________________
_____________________________________________________
gemäß [Bitte ankreuzen!] o § 3 Konsumentenschutzgesetz
o § 3a Konsumentenschutzgesetz
o Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
von dem von mir(uns) abgeschlossenen Vertrag vom [Datum] ________________________________
betreffend [Ausbildung / Ware] ___________________________________________________ zurück.
[Ort] ________________________________ am [Datum] ________________________________
_________________________________
Unterschrift der(s) Verbraucher(s)
[nur bei Mitteilung auf Papier

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