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Erfahrungsbericht Gewerbeanmeldung Visagistik WIEN

 

Anmeldung des Visagistik und Make-Up Artist Gewerbes in Wien

Stand: Mai 2021

In diesem Erfahrungsbericht erzählt eine Visagistin, wie sie ihr Gewerbe in Wien anmelden konnte, was dazu notwendig war und wie es bei ihr ablief.

Aktuell gibt es in Wien die Möglichkeit das Gewerbe ohne Wimpernverlängerung anzumelden.

 

Was muss ich tun, um ein Gewerbe als Visagistin in Wien anzumelden?

Als ersten Schritt ging es für mich zur MA63 Gewerberecht. Dort habe ich die folgende Information erhalten:

Für die Anmeldung des Gewerbes „Kosmetik (Schönheitspflege), ausgenommen Piercen und Tätowieren“ bedarf es nicht nur des Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen
(Volljährigkeit; Nichtvorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes; EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit oder andere Staatsangehörigkeit mit entsprechendem Aufenthaltstitel), sondern auch des Nachweises Ihrer Befähigung.
“Welche Unterlagen Sie für den Nachweis Ihrer Befähigung brauchen, finden Sie in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege). Wie Sie sehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Erfüllen Sie eine Variante, können Sie das Gewerbe unter anderem auch direkt online anmelden. Zuständige Stelle ist in diesem Fall das Magistratische Bezirksamt jenes Bezirks, in dem sich der Standort des Gewerbebetriebes befinden soll.

Erfüllen Sie hingegen keine der in § 1 der genannten Verordnung angeführten Varianten, kann unter Umständen festgestellt werden, dass Sie die individuelle Befähigung für das – allenfalls auf die dekorative Kosmetik eingeschränkte („Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagistik)“) – Gewerbe besitzen.

Bei weiteren diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Referentin, Frau Dr.in Langer (+43 1 4000 97148).”

 

Wie ging die Visagistin bei der Gewerbeanmeldung vor?

Bei Fr. Dr. Langer habe ich dann meine Unterlagen eingereicht. Alle Zeugnisse, Dokumente, Modell-Fotos, Bestätigungen der Praxisstunden, der Ausbildungsstunden bei Cambio etc.

Praxisstunden mussten es laut Fr. Dr. Langer mindestens 210 sein; Modelle hatte ich 64 eingereicht.

Die MA 63 hat dann mein Ansuchen auf Feststellung der individuellen Befähigung Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagistik) an die Innung der Wirtschaftskammer weitergeleitet.

Einige Wochen später bekam ich von der Innung ein Schreiben. (Es könnte auch der Fall sein, dass man sich selbst an die Innung wenden muss.)
Diesem Schreiben wird eine Fachexpertenliste beigelegt. In Wien sind es aktuell vier Fachexperten. Man kann sich dann an einen dieser wenden und einen Termin für die Arbeitsprobe vereinbaren.

Die Arbeitsprobe zur Gewerbeanmeldung als Visagistin in Wien

Die Fachexperten führen die Arbeitsprobe immer zu zweit durch und die Gebühr beträgt €600 für einen Antritt.

Der Fachexperte schickt dann die Anforderungen für die Arbeitsprobe mit.

Wichtig ist, dass man bereits bei der MA63 angibt, falls man nicht um die Wimpernverlängerung ansuchen möchte, sonst ist dies natürlich Teil der Arbeitsprobe.

Zur Arbeitsprobe ist die Aktenzahl von der MA63, bzw. der Namen und die Nummer des Bearbeiters mitzubringen. Am besten vorab bei der MA63 erfragen. Dies dient dazu, dass die Fachexperten wissen an wen sie die Daten der Arbeitsprobe übermitteln.

Die Arbeitsprobe selbst dauert ca. 3-4 Stunden. Zuerst ist ein typgerechtes Make Up und danach eines das man vorher aus einem Stapel zieht zu schminken.
Ein Modell ist selbst mitzubringen.
Ausserdem ist eine Fotomappe vorzuweisen mit allen Themen, die auch am Tag der Prüfung gezogen werden können. Minimum 8 vorher/nachher Fotos.
Nach dem Praxisteil erfolgt die Theorie. Wobei während dem Schminken auch schon teils dazwischen gefragt wurde.
Theorieblöcke: Dermatologie, Erste Hilfe, Fachfragen, Materialkunde, Hygiene.

Wie meldet man das Gewerbe zur Visagistin an?

Man bekommt gleich danach Bescheid, ob man die Arbeitsprobe positiv bestanden hat. Ich hatte eine Woche später den Bescheid von der MA63 im Briefkasten.

Danach habe ich mein Gewerbe online angemeldet.

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